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Bodenmarkierung nach ASR A1.3

Kurz gesagt: Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 legt fest, wie Gefahrstellen, Verkehrswege und Sicherheitseinrichtungen in Betrieben zu kennzeichnen sind. Für Bodenmarkierungen bedeutet das: gelb-schwarz für dauerhafte Gefahrstellen, rot-weiß für temporäre Absperrungen, durchgehende Linien für Verkehrswege. Hier finden Sie die Regeln im Überblick und das passende Bodenmarkierungsband für Lager, Produktion und Werkstatt.

Was schreibt die ASR A1.3 vor?

Die ASR A1.3 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Sie verweist für Farben und Symbole auf DIN EN ISO 7010 und für die Gestaltung von Gefahrstellenkennzeichnung auf DIN 4844-1. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen, welche Bereiche gekennzeichnet werden, und die Kennzeichnung dauerhaft in Stand halten.

  • Gelb-schwarz (Streifen 45°): ständige Gefahrstellen wie Stoß-, Quetsch- und Absturzkanten, Rampen, Maschinenbereiche
  • Rot-weiß (Streifen 45°): vorübergehende Gefahrstellen und Absperrungen, etwa bei Wartung oder Bauarbeiten
  • Verkehrswege: durchgehende Begrenzungslinien, in der Praxis gelb oder weiß, mindestens 50 mm breit
  • Feuerlöscher, Notausgänge, Erste Hilfe: rot und grün nach ISO 7010, Flächen davor frei halten und markieren

Farbcodes für Bodenmarkierung im Betrieb

Neben den verbindlichen Sicherheitsfarben hat sich in Lager und Produktion ein Farbschema nach 5S durchgesetzt:

  • Gelb: Verkehrswege, Gehwege, Arbeitszellen
  • Weiß: Stellplätze für Regale, Maschinen, Wagen
  • Blau: Rohmaterial und Halbfertigware
  • Grün: Fertigware, sichere Bereiche, Erste Hilfe
  • Rot: Ausschuss, Sperrware, Brandschutz
  • Gelb-schwarz: Gefahrstellen
  • Rot-weiß: Zutritt verboten, temporäre Sperrung

Welches Bodenmarkierungsband für welchen Einsatz?

Für gelb-schwarze und rot-weiße Gefahrstellenkennzeichnung an Pfeilern, Toren und Regalen finden Sie retroreflektierendes Band in der Kategorie Warnmarkierung.

Anbringung in vier Schritten

01

Boden vorbereiten

Reinigen, entfetten und vollständig trocknen lassen; neuer Beton muss mindestens 28 Tage ausgehärtet sein.

02

Linien anzeichnen

Mit Kreideschnur anzeichnen, Ecken auf Gehrung planen.

03

Band andrücken

Bei 10 bis 35 °C ausrollen und mit einer Andrückwalze (mindestens 5 kg) von der Mitte nach außen andrücken.

04

Aushärten lassen

24 Stunden warten, bevor Staplerverkehr darüberfährt.

Bodenmarkierungsband kaufen

Häufige Fragen

Ist Bodenmarkierung im Lager Pflicht?

Verkehrswege müssen nach ASR A1.8 erkennbar sein, wenn es die Sicherheit erfordert, etwa bei Stapler- und Fußgängerverkehr auf derselben Fläche. Gefahrstellen müssen nach ASR A1.3 gekennzeichnet werden. Ob Band, Farbe oder bauliche Trennung, entscheidet der Betrieb.

Welche Breite ist vorgeschrieben?

Die ASR nennt keine feste Breite für Bodenlinien. In der Praxis sind 50 mm Standard, 75 bis 100 mm für Hauptwege. Bei Gefahrstellenkennzeichnung müssen die Streifen deutlich erkennbar und gleich breit sein.

Band oder Farbe?

Band ist sofort belastbar, sauber zu entfernen und für wechselnde Layouts günstiger. Farbe lohnt sich bei sehr großen Flächen mit dauerhaftem Layout.

Beratung

Sie planen die Markierung einer ganzen Halle? Senden Sie uns den Grundriss, wir berechnen Menge und Varianten. Rufen Sie uns an unter +4921311538050 oder schreiben Sie an kundenservice@reflexmarkierung.de.

Hinweis: Diese Seite fasst die ASR A1.3 und angrenzende Regeln zusammen und ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb. Maßgeblich sind die gültigen Fassungen der ASR und DIN EN ISO 7010.