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Konturmarkierung nach ECE 104

Kurz gesagt: Lkw über 7,5 t und Anhänger über 3,5 t müssen seit der Erstzulassung ab dem 10. Juli 2011 mit einer retroreflektierenden Konturmarkierung ausgerüstet sein. Das Material muss nach ECE-Regelung 104 (heute Teil der UN-Regelung R150) der Klasse C genehmigt sein; die Anbringung regelt ECE R48, in Deutschland umgesetzt über § 53 StVZO. Hier finden Sie die Regeln im Überblick und die passende Konturmarkierung für Festaufbau, Plane und Tanker.

Welche Fahrzeuge brauchen eine Konturmarkierung?

  • Pflicht: Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t (Klasse N2/N3) und Anhänger sowie Sattelauflieger über 3,5 t (Klasse O3/O4)
  • Heck: zu kennzeichnen, wenn das Fahrzeug breiter als 2,10 m ist
  • Seiten: zu kennzeichnen, wenn das Fahrzeug länger als 6 m ist
  • Zulässig, aber nicht vorgeschrieben: Transporter und Lkw unter 7,5 t, Busse über 3,5 t, Anhänger ab 750 kg, Sattelzugmaschinen

Die Markierung soll die horizontale Kontur des Fahrzeugs sichtbar machen, damit andere Verkehrsteilnehmer Länge, Breite und Abstand bei Dunkelheit besser einschätzen können. Fahrzeuge, die zwischen Juli 2011 und August 2013 ohne Markierung zugelassen wurden, sind nachzurüsten.

Welche Farben sind erlaubt?

  • Seite: gelb oder weiß
  • Heck: rot oder gelb
  • Einsatzfahrzeuge: häufig gelb/silber als Linienmarkierung nach den jeweiligen Landesvorgaben

Als Faustregel orientieren Sie sich an den Rückstrahlern des Fahrzeugs: rote Rückstrahler am Heck, also rote Heckmarkierung; gelbe Seitenmarkierungsleuchten, also gelbe oder weiße Seitenmarkierung.

Anforderungen an Material und Anbringung

01

Material

Genehmigung nach ECE R104 Klasse C, Bandbreite 50 bis 60 mm, ECE-Prüfzeichen fortlaufend auf dem Band (in der Regel alle 50 cm). Für Planen flexibles, segmentiertes Material; für Festaufbauten und Tanker starre beziehungsweise lösemittelbeständige Ausführungen.

02

Abdeckung

Vollkontur, Teilkontur oder Linienmarkierung je nach Fahrzeugklasse; eine höhere Stufe darf die niedrigere ersetzen. Die Markierung soll mindestens 80 % der Fahrzeuglänge beziehungsweise -breite abdecken.

03

Position

Unterkante mindestens 250 mm und höchstens 1.500 mm über dem Boden. Abstand der Heckmarkierung zu den Bremsleuchten mindestens 200 mm. Unterbrechungen höchstens 50 % der Länge des kürzesten Segments.

04

Werbung

Innerhalb der seitlichen Kontur ist retroreflektierende Werbung mit Material der Klasse D (bis 2 m²) oder E (über 2 m²) erlaubt.

Welche Konturmarkierung für welchen Aufbau?

Bedarf berechnen: Für eine Teilkontur an einem Standard-Sattelauflieger (13,6 m) rechnen Sie grob mit 2 x 13,6 m für die Seiten plus 2,5 m für das Heck, zuzüglich Verschnitt. Eine Rolle von 50 m reicht damit in der Regel mit Reserve. Senden Sie uns die Maße Ihres Fahrzeugs, wir rechnen den Bedarf aus.

Häufige Fragen

Ist die Konturmarkierung TÜV-relevant?

Ja. Bei betroffenen Fahrzeugen wird das Vorhandensein und der Zustand der Markierung bei der Hauptuntersuchung geprüft. Verwenden Sie deshalb nur Material mit E-Prüfzeichen.

Darf ich weißes Band am Heck verwenden?

Nur bei Fahrzeugen, die vor dem 1. November 2013 in Verkehr gekommen sind. Bei neueren Fahrzeugen ist am Heck rot oder gelb vorgeschrieben.

Muss die Zugmaschine markiert werden?

Nein, Fahrerhäuser und Sattelzugmaschinen sind von der Pflicht ausgenommen. Eine Markierung ist zulässig.

Wie lange hält eine Konturmarkierung?

Hochwertige Markierungen der Klasse C sind auf mehrere Jahre Außeneinsatz ausgelegt. Entscheidend ist die saubere Verklebung auf trockenem, fettfreiem Untergrund bei mindestens 10 °C.

Beratung

Fragen zu Aufbau, Farbe oder Menge? Rufen Sie uns an unter +4921311538050 oder schreiben Sie an kundenservice@reflexmarkierung.de. Lagerware versenden wir am nächsten Werktag. Rakel, Cuttermesser und Reiniger finden Sie unter Zubehör.

Hinweis: Diese Seite fasst die Anforderungen der ECE R104 und R48 sowie § 53 StVZO zusammen und ersetzt nicht den Regelungstext. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Fassungen.