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Containermarkierung: reflektierende Warnmarkierung für Container

Kurz gesagt: Ein Container, der auf oder an einer öffentlichen Straße steht, ist ein Hindernis im Verkehrsraum und muss deutlich erkennbar sein. Dafür ist eine rot-weiße, retroreflektierende Warnmarkierung an den Ecken und Kanten vorgesehen, ausgeführt wie die Kfz-Warnmarkierung nach DIN 30710 in Rückstrahlklasse RA2. Hier erfahren Sie, was gefordert ist, und finden Klebe- und Magnetmarkierungen für Ihre Container.

Wann muss ein Container markiert werden?

Absetzcontainer, Abrollcontainer, Bauschuttmulden und Wechselbrücken, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, gelten als Verkehrshindernis. Die Aufstellung erfordert eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde, und die Erlaubnis ist regelmäßig an Auflagen geknüpft:

  • rot-weiße retroreflektierende Warnmarkierung an den zur Fahrbahn weisenden Ecken
  • bei Dunkelheit zusätzlich eine Beleuchtung oder Warnleuchte
  • Aufstellung möglichst am Fahrbahnrand, ohne Sichtbehinderung an Einmündungen

Auch auf Betriebshöfen, Baustellen und in Logistikzentren erhöht die Markierung die Sicherheit, weil Container bei Nacht und schlechtem Wetter sonst kaum vom Hintergrund zu unterscheiden sind.

So wird die Containermarkierung ausgeführt

  • Farben: rot und weiß im Wechsel, retroreflektierend
  • Schraffur: 45°, jeweils 100 mm breite Streifen, entsprechend DIN 30710
  • Richtung: die Streifen weisen vom Container weg und nach unten; linke Seite linksweisend, rechte Seite rechtsweisend
  • Position: an den vier Außenecken oder an allen zur Fahrbahn zeigenden Kanten, möglichst in Scheinwerferhöhe
  • Material: Rückstrahlklasse RA2 (Typ 2) nach DIN 67520, witterungs- und waschanlagenbeständig

Kleben oder Magnet?

Selbstklebende Folie ist die dauerhafte Lösung für Container im eigenen Bestand. Sie wird einmal sauber verklebt und hält mehrere Jahre, auch bei rauem Einsatz.

Magnetmarkierungen eignen sich für Mietcontainer, wechselnde Container oder wenn die Markierung nur während der Standzeit im Verkehrsraum benötigt wird. Sie lassen sich ohne Rückstände abnehmen und wiederverwenden. Voraussetzung ist ein glatter, magnetischer Stahluntergrund.

Verklebung in vier Schritten

01

Reinigen

Untergrund gründlich reinigen und entfetten, Rost und lose Farbe entfernen.

02

Trocken verkleben

Nur trocken und bei mindestens 10 °C verkleben, nicht dehnen oder knicken.

03

Andrücken

Folie von einer Seite her mit dem Rakel andrücken, Luftblasen nach außen streichen.

04

Kanten anreiben

Kanten fest anreiben; volle Klebkraft nach etwa 24 Stunden.

Häufige Fragen

Reicht die Markierung an zwei Ecken?

Im Verkehrsraum sollten alle zur Fahrbahn weisenden Ecken markiert sein, also bei einem parallel zum Bordstein stehenden Container mindestens die beiden straßenseitigen Ecken, besser alle vier. Die konkrete Auflage steht in Ihrer Sondernutzungserlaubnis.

Brauche ich zusätzlich eine Warnleuchte?

Bei Dunkelheit und schlechter Sicht in der Regel ja. Die Markierung reflektiert nur einfallendes Licht; eine Warnleuchte macht den Container auch ohne Scheinwerferlicht sichtbar.

Halten Magnetmarkierungen beim Transport?

Für die Standzeit sind sie gedacht. Für den Transport auf dem Lkw empfehlen wir, sie abzunehmen oder auf Klebefolie zu setzen.

Beratung

Sie markieren einen ganzen Containerpark? Wir erstellen Ihnen ein Angebot für Sets nach Stückzahl. Rufen Sie uns an unter +4921311538050 oder schreiben Sie an kundenservice@reflexmarkierung.de. Reiniger und Rakel finden Sie unter Zubehör.

Hinweis: Die Auflagen für das Abstellen von Containern im öffentlichen Verkehrsraum legt die jeweilige Gemeinde in der Sondernutzungserlaubnis fest. Diese Seite ersetzt nicht die behördliche Vorgabe.