Heckwarntafel nach ECE 70
Kurz gesagt: Heckwarntafeln nach ECE 70 (aktuell ECE 70.01) kennzeichnen lange und schwere Fahrzeuge am Heck: gelb-rote Tafeln für Anhänger und Sattelauflieger, rot-gelb gestreifte Tafeln für Zugmaschinen und Lkw. In Deutschland sind sie zugelassen, aber nicht vorgeschrieben; in vielen Nachbarländern sind sie im Transitverkehr Pflicht. Hier finden Sie Klassen, Maße und die passenden Markierungssets für Lkw und Trailer.
Wann brauche ich eine Heckwarntafel nach ECE 70?
Die UN-Regelung ECE 70 legt fest, wie Heckmarkierungen für schwere und lange Fahrzeuge auszusehen haben. Ob sie angebracht werden müssen, regelt jedes Land selbst. Vorgeschrieben sind sie unter anderem in Österreich, der Schweiz, Italien, Frankreich, Spanien, Dänemark, Schweden, Belgien, den Niederlanden, Polen, Tschechien und Großbritannien, in der Regel für Gespanne über 12 m Länge und Fahrzeuge über 12 t. Wer grenzüberschreitend fährt, sollte Anhänger und Auflieger deshalb grundsätzlich ausrüsten. In Deutschland sind die Tafeln nach § 53 Abs. 10 StVZO zulässig.
Die fünf Klassen nach ECE 70
Klasse 1: Zugmaschinen und Lkw
Streifen rot fluoreszierend und gelb retroreflektierend.
Klasse 2: Anhänger und Auflieger
Rahmen rot fluoreszierend, Innenfläche gelb retroreflektierend.
Klasse 3: Zugmaschinen und Lkw
Streifen rot retroreflektierend und gelb retroreflektierend. Vollreflektierend, bei Nacht deutlich besser sichtbar.
Klasse 4: Anhänger und Auflieger
Rahmen rot retroreflektierend, Innenfläche gelb retroreflektierend. Vollreflektierend.
Klasse 5: besondere Nutzfahrzeuge
Streifen rot und weiß retroreflektierend.
Die Klassen 1 und 3 beziehungsweise 2 und 4 sind frei wählbar: Der rote Anteil darf fluoreszierend oder retroreflektierend sein. Vollreflektierende Tafeln (Klasse 3 und 4) verblassen nicht wie fluoreszierende Flächen und sind bei Nacht deutlich besser sichtbar.
Maße und Anbringung
- Anhänger und Auflieger: eine lange Tafel (ca. 1130 x 196 mm) oder zwei halbe Tafeln (ca. 565 x 196 mm), symmetrisch zur Fahrzeugmitte
- Zugmaschinen und Lkw: zwei halbe Tafeln (ca. 565 x 130 mm) oder vier Vierteltafeln (ca. 283 x 130 mm)
- Anbringung am Heck, möglichst nahe an den Außenkanten, waagerecht und in einer Höhe zwischen 250 und 1.500 mm
- Tafeln müssen das E-Prüfzeichen tragen; ECE 70.01 verlangt Reflexionsklasse RA3/C, die ältere 70.00 nur RA2/C
Selbstklebende Folie oder Aluminiumtafel?
Klassische Heckwarntafeln sind Aluminiumschilder, die verschraubt oder genietet werden. Als Alternative liefern wir die Markierung als selbstklebende, geprüfte Folie: leichter, ohne Bohren, ohne Rostkanten und auch auf Planen und Rolltoren anzubringen. Beide Varianten sind nach ECE 70.01 zugelassen. Die vorgeschriebene Umrisskennzeichnung erklären wir auf der Seite Konturmarkierung nach ECE 104.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen ECE 70 und ECE 104?
ECE 70 regelt Heckwarntafeln (flächige gelb-rote Tafeln am Heck). ECE 104 regelt die Konturmarkierung, also die reflektierenden Streifen entlang der Fahrzeugumrisse. Beide können und sollten kombiniert werden.
Und ECE 69?
ECE 69 betrifft Tafeln für langsam fahrende Fahrzeuge (unter 30 km/h), etwa Land- und Baumaschinen: ein rotes Dreieck mit fluoreszierender Innenfläche.
Brauche ich die Tafel auch innerhalb Deutschlands?
Nein, in Deutschland ist sie freiwillig. Sobald das Fahrzeug regelmäßig ins Ausland fährt, empfehlen wir die Ausrüstung, um Kontrollen und Bußgelder zu vermeiden.
Beratung
Rufen Sie uns an unter +4921311538050 oder schreiben Sie an kundenservice@reflexmarkierung.de. Lagerware versenden wir am nächsten Werktag.
Hinweis: Diese Seite fasst die ECE-Regelung 70 zusammen und ersetzt nicht den Regelungstext. Die Anbringungspflicht richtet sich nach dem jeweiligen Land.



