Kfz-Warnmarkierung nach DIN 30710
Kurz gesagt: Wer mit einem Fahrzeug Sonderrechte nach § 35 Abs. 6 StVO in Anspruch nimmt, etwa bei Straßenbau, Straßenreinigung, Müllabfuhr oder Winterdienst, muss es mit einer rot-weißen Warnmarkierung nach DIN 30710 kennzeichnen. Die Norm legt fest, wie die Markierung aussieht, aus welchem Material sie besteht und wie viel Fläche mindestens gekennzeichnet sein muss. Hier finden Sie die Anforderungen im Überblick und die passenden Folien und Sets aus unserem Sortiment.
Für welche Fahrzeuge gilt die DIN 30710?
Die Warnmarkierung ist Voraussetzung für Fahrzeuge, die im Verkehrsraum halten oder arbeiten und dabei von den allgemeinen Verkehrsregeln abweichen dürfen:
- Fahrzeuge und Geräte für Bau, Unterhaltung und Reinigung von Straßen
- Müllfahrzeuge und Kehrmaschinen
- Winterdienstfahrzeuge und Anbaugeräte wie Schneepflüge
- Fahrzeuge von Stadtwerken, Energieversorgern und Pannendiensten
- Begleitfahrzeuge im Schwertransport (BF3/BF4)
Fehlt die Markierung oder ist sie nicht normgerecht ausgeführt, entfallen die Sonderrechte nach § 35 Abs. 6 StVO. Auch die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) setzen die Sicherheitskennzeichnung voraus.
So sieht eine normgerechte Warnmarkierung aus
Farben und Streifen
Rot und Weiß im Wechsel, retroreflektierend. Jeder Streifen ist 100 mm breit und verläuft im Winkel von 45°.
Normfläche
Ein Quadrat von 141 x 141 mm, diagonal in eine rote und eine weiße Hälfte geteilt. Einzelne Normflächen sind nicht zulässig; eine Einzelfläche besteht aus mindestens zwei Normflächen.
Mindestkennzeichnung
8 Normflächen an der Front und 8 am Heck, jeweils zur Hälfte linksweisend und zur Hälfte rechtsweisend. Bei größeren Fahrzeugen sind größere Flächen anzustreben.
Folie
Rückstrahlklasse RA2 nach DIN 67520 (früher Typ 2) mit Herstellerkennzeichnung. RA3 ist zulässig und noch besser sichtbar; RA1 erfüllt die Norm nicht.
Linksweisend oder rechtsweisend?
Die Schraffur muss den Betrachter am Fahrzeug vorbeileiten. Die Streifen verlaufen deshalb immer von der Fahrzeugmitte nach außen und nach unten. Fällt die Schraffur nach links ab, ist die Fläche linksweisend; fällt sie nach rechts ab, ist sie rechtsweisend. Wichtig: Dreht man einen Streifen um 90°, wird aus linksweisend rechtsweisend. Deshalb liefern wir Warnmarkierungen als Paar mit einer linksweisenden und einer rechtsweisenden Rolle.
Anbringung am Fahrzeug
- So weit wie möglich an den äußeren Fahrzeugbegrenzungen anbringen
- Symmetrisch: links und rechts gleich viele Flächen
- Waagerecht, senkrecht oder als Kombination möglich
- Wird das Fahrzeug auch quer zur Fahrtrichtung eingesetzt, sollten die Seiten zusätzlich gekennzeichnet werden
- Nur auf sauberen, trockenen und ebenen Flächen verkleben, nicht knicken oder dehnen
Welche Rollenbreite ist die richtige?
- 141 mm: eine Normfläche hoch, ideal für Stoßfänger und schmale Anbauteile
- 282 mm: zwei Normflächen hoch, für Heckklappen, Aufbauten und größere Flächen
Für ein Kleinfahrzeug reichen in der Regel 2 x 9 m (linksweisend und rechtsweisend). Bei Lkw, Kehrmaschinen oder Anbaugeräten empfehlen wir, den Bedarf vorab auszumessen. Wir helfen bei der Berechnung.
Häufige Fragen
Gilt die DIN 30710 auch für Feuerwehr und Rettungsdienst?
Nein. Einsatzfahrzeuge werden nach DIN 14502-3 beziehungsweise nach den Vorgaben der Länder gekennzeichnet, meist in Gelb/Rot oder Gelb/Silber. Die rot-weiße Kennzeichnung nach DIN 30710 ist für Arbeitsfahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 Abs. 6 StVO vorgesehen.
Reicht eine gelb-schwarze Markierung?
Nein. Gelb/Schwarz ist eine innerbetriebliche Gefahrenkennzeichnung und erfüllt die DIN 30710 nicht. Im öffentlichen Straßenverkehr ist Rot/Weiß vorgeschrieben.
Was passiert bei einer falschen Kennzeichnung?
Bei fehlender oder unzureichender Warnmarkierung dürfen keine Sonderrechte wahrgenommen werden. Bei einer Kontrolle oder im Schadensfall kann das rechtliche und versicherungstechnische Folgen haben.
Beratung
Sie sind unsicher, welche Breite oder Menge Sie für Ihr Fahrzeug benötigen? Rufen Sie uns an unter +4921311538050 oder schreiben Sie an kundenservice@reflexmarkierung.de. Lagerware versenden wir am nächsten Werktag. Passendes Werkzeug finden Sie unter Zubehör.
Hinweis: Diese Seite fasst die Anforderungen der DIN 30710 zusammen und ersetzt nicht den Normtext. Maßgeblich sind die aktuelle Fassung der Norm und die Vorgaben der zuständigen Behörden.


